Katrin Viertel von medienlotse.com beantwortet Fragen rund ums Thema Erziehung und digitale Medien. Heute geht es um Schmuddeliges im Netz: Was tun, wenn ein Kind auf ungeeignete Inhalte stößt?
Frage:
Mein zehnjähriger Sohn kennt sich schon ganz gut aus im Internet und darf ab und zu alleine surfen. Meist spielt er dann kleine Browser-Spiele. Manchmal benutzt er aber auch Suchmaschinen. Dabei ist er vor kurzem auf eine Pornoseite gelangt und war geschockt. Dürfen diese Seiten eigentlich frei zugänglich sein? Und wie kann ich verhindern, dass so etwas noch einmal passiert?
Antwort:
Kinder sind oft verstört, wenn sie mit Pornos konfrontiert sind. Auch deshalb ist die Verbreitung von Pornografie in Deutschland unter Hinweis auf den Jugendschutz stark eingeschränkt, jedoch nicht verboten . Erwachsenen darf also alles angeboten werden, Kindern und Jugendlichen nicht. Mit anderen Worten: Die deutschen Gesetze haben dafür gesorgt, dass der Schmuddelkram, den Ihr Kind gesehen hat, jedenfalls nicht von einem deutschen Server kam.
Das tröstet und hilft in der Praxis wenig, zeigt aber das Problem auf: Diese pornografischen Darstellungen finden sich ebenso im Netz wie harte Gewaltdarstellungen und sie sind ebenso leicht zu erreichen wie jede andere, harmlose Seite auch. Die Zahl jugendgefährdender Inhalte hat in den letzten Jahren sogar zugenommen , doch die Server stehen häufig im Ausland und unterstehen somit nicht deutschem Recht.
Was können Sie tun, um Ihr Kind zu schützen? Zum Beispiel könnten Sie eine Kinderschutzsoftware installieren, die ungeeignete Seiten blockiert – wenn sie diese denn erkennt . Zusätzlich oder stattdessen könnten Sie alle Seiten, die Ihr Kind gern besucht, als Lesezeichen speichern. Damit verhindern Sie, dass Ihr Kind, wenn es sich nur einmal vertippt, auf eine Seite mit ungeeignetem Inhalt gelangt, oder auch nur auf eine Seite, die zum Beispiel per Werbebanner auf ungeeignete Seiten eweiterleitet. Auch das Nutzen einer Kinder-Suchmaschine hilft. Dort werden die ungeeigneten Seiten gar nicht erst in den Suchergebnissen aufgelistet.
Auf jeden Fall sollten Sie problematische Inhalte bei einer der Meldestellen gegen Missbrauch im Netz anzeigen, zum Beispiel bei der Internet-Beschwerdestelle , die auch ein Formular zum Melden bietet – eine Anzeige dort ist auch anonym möglich.
Letztlich können Sie aber nicht total sicher sein, dass Ihr Kind niemals auf Pornos im Internet stößt. Mit den genannten Schritten können Sie jedoch dafür sorgen, dass Pornos nicht wiederholt einfach so, quasi aus Versehen, auf dem Bildschirm erscheinen.
In jedem Fall sollten Sie darauf achten, wo Ihr Kind surft. Dazu können Sie natürlich daneben sitzen, aber das kommt schon bei unter 10-Jährigen nicht mehr gut an. Außerdem sollen die Kinder ja gerade lernen, selbstständig zu surfen. Ich schlage vor, dass Sie in Absprache mit dem Kind ab und zu die Chronik der besuchten Seiten anschauen. Dann können Sie die Seiten, die Sie für problematische „Türoffner“ zu ungeeigneten Seiten halten, gemeinsam prüfen und Ihr Kind gleichzeitig auf Stolperfallen hinweisen.
Mindestens genau so wichtig ist es aber, dem Kind zu signalisieren, dass es zu jeder Zeit und mit jeder Website zu Ihnen kommen kann, um Ihnen zu erzählen, wenn es etwas Seltsames, Verstörendes oder Beängstigendes gesehen hat: Ganz allein damit fertig werden zu müssen, weil man womöglich etwas Verbotenes getan hat, ist einfach zu viel verlangt.
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Schlagwörter: Eltern, Kinder, Porno, web
2 comments
Kann doch nicht so schwer sein…
Privat wird ein DSL-Router angeschafft, der Black- und Whitelisten für URLs zur Verfügung stellt (viele können das mittlerweile ohnehin). Darin wird von Haus aus für den Kinder PC alles gesperrt, was nicht auf einer .de Somit sind alle Inhalte, die das Kind zu Gesicht bekommen kann von einem Server, dessen Betreiber man entsprechend zur Verantwortung ziehen kann. Falls das Kind zu bestimmten Zeiten auf dem Familien-PC surft, gelten die Black/White-Listen entsprechend für diese Zeit.
Alle weiteren Adressen, die der Nachwuchs vielleicht für die Schule etc. braucht, werden manuell geprüft und anschließend in die Whitelist eingetragen. Der Windows Account, den das Kind benutzt, sollte keinerlei Admin-Rechte besitzen, damit keine Software zum Tunneln oder Umleiten des Datenverkehrs installiert werden kann.
Bei genauer Betrachtung werden Sie erstaunt feststellen, dass es für ein 10jähriges oder jüngeres Kind keinerlei Grund gibt, warum es nicht nur mit .de-Adressen auskommen sollte. Wie gesagt, im Einzelfall werden Ausnahmen ja zugelassen. Natürlich sollte man sich trotzdem die Chroniken durchsehen, da alles verbotene erfinderisch macht. z.B. kann man mit google-website-translator und ähnlichen webdiensten auch URLs fremder Länder aufrufen usw. Aber wenn das Kind nicht mutwillig gegen den gutgemeinten Schutz ankämpft, ist es so geschützt nahezu unmöglich, irgendwie „beim googlen“ auf rechtswidrigen oder pornografischen Seiten landet. Falls doch können die Betreiber dingfest gemacht werden.
LG Alex