Kommentarhaftung

Heise berichtet über ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach Foren-Betreiber auch für Einträge im eigenen Forum haftbar gemacht werden können, die sie nicht kennen:

Nach dem nun im Volltext vorliegenden Urteil vom 27. April 2007 (Az. 324 O 600/06) haftet der Betreiber eines Internetforums grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.

Dieses Urteil kann durchaus auch auf Weblogs übertragen werden.
Cem Basman hält das Urteil für „völlig weltfremd und nicht durchsetzbar
Erste Weblogs schließen bereits die Kommentar-Funktion. Allerdings dürfte dies voreilig sein: Zum einen hat der Bundesgerichtshof andere rechtliche Vorgaben gemacht, zum anderen entscheiden Gerichte in Deutschland fallabhängig.
[tags]recht,gesetz,haftung[/tags]

ist Journalist und Berufsblogger. Blogger ist Gigold bereits seit den letzten Dezembertagen des Jahres 2000, seit 2005 verdient er sein Geld mit Blogs und arbeitete u.a. für BMW, Auto.de und die Leipziger Messe. Selbst bloggt Gigold unter medienrauschen.de über Medienthemen. Mitglied des Netzpiloten Blogger Networks.


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3 comments

  1. Stimmt: Grundsatzurteile wie im anglikanischen Rechtssystem kenn wir in deutschland so nicht. Aber wichtige höchstrichterliche Urteile haben durchaus eine Leitfunktion, an dem sich andere Richter und Juristen durchaus orientieren und mit denen argumentiert wird.

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