Kurz vor der Sommerpause fielen neue Würfel für den deutschen Glücksspielmarkt: Ein neuer Staatsvertrag liegt auf dem Tisch, aber die Details sind noch verschwommen. Die Netzpiloten bitten den Hamburger Rechtsanwalt und Regulierungsexperte Dr. Michael Stulz-Herrnstadt (Partner der internationalen Kanzlei Bird & Bird) um Erklärungshilfe.
Seit 2008 regulierte ein strenger Glücksspielstaatsvertrag, dass im Internet kein Vertrieb und keine Werbung für Lotto, Sportwetten und andere Glücksspiele mehr auftauchen durfte. New Economy Stars wie Tipp24 betreiben seither ihre Online-Annahmestellen aus dem Ausland. Etliche Gerichtsstreitigkeiten und EU-Rügen später kommt jetzt wieder Bewegung in das komplexe Thema. Die Netzpiloten (*) befragen den Rechtsanwalt Dr. Michael Stulz-Herrnstadt nach den Perspektiven der Online-Glücksspielwelt.
Hallo, Herr Stulz-Herrnstadt! Wir sind verwirrt: Haben tatsächlich alle Bundesländer den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet? Gilt nun der neue Staatsvertrag oder nicht?
Der neue Glücksspielstaatsvertrag (genauer: „Glücksspieländerungsstaatsvertrag“) ist bereits im Dezember 2011 – mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – von den Ministerpräsidenten aller sonstigen 15 Bundesländern unterzeichnet worden. Zum Inkrafttreten musste er allerdings von den Länderparlamenten ratifiziert und mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt werden. Dies ist in bzw. durch 14 Bundesländer geschehen, so dass der neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig am 1. Juli in Kraft treten konnte und seitdem verbindlich ist. In Nordrhein-Westfalen wurden die Beratungen dagegen nach den Landtagswahlen im Mai auf Ende Juli vertagt.
Schleswig-Holstein ist bislang (noch) aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgestiegen und hat sich für eine umfänglichere Marktliberalisierung entschieden. Dort wurde bereits im September 2011 ein neues Glücksspielgesetz im Landtag verabschiedet, das schon am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Allerdings gibt es in Schleswig-Holstein inzwischen eine neue Landesregierung, die eine Rückkehr zum Glücksspielstaatsvertrag der restlichen 15 Länder in Aussicht gestellt hat. Ein solcher Beitritt ist im neuen Glücksspielstaatsvertrag explizit vorgesehen. Die Beratungen dazu sollen laut Presseberichten im August beginnen.
Einkaufen, Bankgeschäfte – wesentliche Services des alltäglichen Lebens sind ins Internet gewandert. Nur harmloses Lottospielen durfte man seit 2008 im Internet plötzlich nicht mehr auf deutschen Internetseiten. Warum?
Anlass für den alten Glücksspielstaatsvertrag und speziell das Internetverbot war vor allem das sog. Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2006. In diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die Teilnahme an Sportwetten im Internet unter dem Aspekt der Suchtprävention für „bedenklich“ erklärt. Der Gesetzgeber hat das Glücksspiel im Internet dann vollständig verboten. Von diesem Verbot waren neben Lotterien auch Sportwetten und Casinospiele erfasst.
Auch für das im neuen Glücksspielstaatsvertrag verankerte grundsätzliche Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele berufen sich die 15 Länder auf das besondere Gefährdungspotential des Internetglücksspiels. Allerdings will man mit der Möglichkeit der kontrollierten Widerzulassung des Vertriebswegs Internet z.B. für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien den illegalen Glücksspielangeboten im Internet eine legale Alternative gegenüberstellen. Ganz anders (noch) der Ansatz in Schleswig-Holstein: Dort wurde mit dem Glücksspielgesetz das Internetverbot für erlaubte Glücksspiele ganz abgeschafft, um einer Abwanderung der Spieler zu illegalen Angeboten im Ausland entgegenzuwirken und ihnen die Teilnahme an „harmlosen“ staatlichen Glücksspielen zu ermöglichen.
Der alte Glücksspielstaatsvertrag hat die Bewerbung und Verbreitung von Glückspielen sehr streng reguliert. Das staatliche Monopol bleibt im neuen Vertrag erhalten. In welchen Teilen liberalisiert der neue Staatsvertrag die Branche?
Kernpunkt der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ist die Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter. Der neue Glücksspielstaatsvertrag erlaubt es, privaten Anbietern eine länderübergreifende Konzession für Sportwetten zu erteilen. Anders als (noch) in Schleswig-Holstein ist dies zeitlich und im Umfang allerdings begrenzt. So ist die Anzahl der Sportwettenkonzessionen z.B. auf 20 gedeckelt. Es handelt sich insoweit um eine sog. Experimentierklausel, deren Auswirkungen in den nächsten Jahren evaluiert werden sollen, um gegebenenfalls die Regeln dann erneut anzupassen. Bei den Lotterien soll es hingegen beim staatlichen Veranstaltungsmonopol bleiben, während für Casinospiele einschließlich Poker auch in Zukunft die Begrenzung des Angebots auf die Spielbanken gelten soll.
Ferner sind auch gesetzliche Lockerungen der bisher strengen Werbevorgaben vorgesehen. So soll es z.B. den Ländern unter Beachtung der Ziele des Staatsvertrags erlaubt sein, Werbung für Lotterien und Sport- und Pferdewetten im Internet und Fernsehen zu erlauben – und zwar abweichend vom grundsätzlichen Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, Internet und über Telekommunikationsanlagen.
Es scheinen noch viele Fragen offen. Werden alle Freiheiten (z.B. für Werbeformen) juristisch ausgefochten werden müssen oder erwarten Sie eine schrittweise Liberalisierung in der Praxis?
Speziell für die Werbung und das Marketing sind die Detailfragen noch ungeklärt. Denn insoweit findet sich im neuen Glücksspielstaatsvertrags ein neuer Regelungsansatz, der an die Stelle detaillierter gesetzlicher Werbevorgaben auf eine Konkretisierung von Art und Umfang erlaubter Werbung durch eine von den Ländern noch zu erlassende Werberichtlinie setzt. Die Werberichtlinie wird mit Spannung von den betroffenen Verkehrskreisen erwartet. Ein erster inoffizieller Entwurf sieht z.B. für das Internet vor, dass visuelle Elemente wie Pop-Ups und Hover Ads verboten sein sollen. Auch eine Verlinkung zum Glücksspielangebot soll verboten werden. Darüber hinaus soll die staatsvertraglich vorgesehene Ausnahmemöglichkeit für die Bewerbung von Lotterien und Sport- und Pferdewetten im Internet und im Fernsehen für jede Werbekampagne bzw. eine einzelne Werbemaßnahme beantragt werden müssen. Der Werberichtlinie kommt also eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu; sie könnte zum werberechtlichen Zankapfel werden. Vor ihrem Erlass muss allerdings den beteiligten Kreisen noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden; dies ist für die nächsten Monate beabsichtigt.
Neue rechtliche Fragen sind auch unabhängig dessen vorprogrammiert. Dies betrifft z.B. die Frage, ob der neue Staatsvertrag den durch die nationale und europäische Rechtsprechung konkretisierten Anforderungen entspricht, insbesondere ob er sich kohärent und systematisch an den eigenen gesetzgeberischen Zielen ausrichtet. Auch das Zusammenspiel mit dem Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein ist noch nicht abschließend geklärt und dürfte, sollte es beim Sonderweg in Schleswig-Holstein bleiben, zahlreiche Fragen, vom länderübergreifenden Angebot von Sportwetten und Lotterien bis hin zur Werbung dafür, bereithalten.
(*) Hinweis: Die Netzpiloten AG, als Betreiberin dieses Magazins, veranstaltet u.a. auch eine sogenannte „Free Lottery“ (www.lotty.de) und entwickelt Lottoprodukte.
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Schlagwörter: Dr. Michael Stulz-Herrnstad, Glückspiel, Glücksspielstaatsvertrag, lotto, online
5 comments
In vielen Bundesländern ist das Online-Lotto spielen ja schon möglich. Ich denke, es ist nur noch eine Frage Zeit, bis die anderen nachziehen, sobald die rechtliche Frage beantwortet ist. Ich denke, es sollte aber bundesweit einheitlich geregelt sein, von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gesetze nochmals geändert werden.
Sehr informativer Artikel zum Thema „Lotto online spielen. Es ist auf jeden Fall einfacher Lotto online spielen zu können. Gerade wenn mal wieder der Jackpot unglaublich hoch ist, dann ist besser seinen Lottoschein online zu tippen, anstatt ewig in der Warteschlange beim Lottokiosk zu stehen.
Finde die Entlwicklung sehr interessant und frage mich, wie sich die Gesetzgebung in anderen Bereich in Zukunft entwickelt.
Mittlerweile ist ja die Lottowelt wieder in Ordnung, denn das glücksspiel ist über das Internet erlaubt. Das Problem mit der Sucht besteht natürlich noch, kann so ohne weiteres auch sicherlich nicht gelöst werden,aber das Internet ist daran mit Sicherheit gar nicht schuld.
Bin gerade eben auf diesen interessante Artikel gestoßen. Die Frage wie geworben werden darf ist ja mittlerweile eigentlich geklärt, allerdings ist die Frage, wer werben darf noch eine Grauzone. Unter anderem gibt es ja mittlerweile auch Pläne der Niedersächsischen Lottogesellschaft, dass Banken keine Überweisungen mehr an im Ausland ansäßige Lottoseiten tätigen sollen. So soll das staatliche Lotto geschützt werden. Daher würde ich mich an die zahlreichen staatlich lizensierten Vermittler. Ich selber spiele seit über einem Jahr online und möchhte diese Möglichkeit auch nicht mehr misssen.