Die Mainzer Erklärung: Beispiel für die Ausweitung von Überwachung

In ihrer “Mainzer Erklärung” fordert die CDU eine massive Ausweitung der Überwachung. Ein gutes Beispiel für schrittweise eskalierende Grundrechtseingriffe. Kürzlich gab die CDU ihre sogenannte “Mainzer Erklärung” heraus. Neben anderen Themen geht es dort auch um die innere Sicherheit. Die CDU fordert unter anderem eine Ausweitung der Video-Überwachung, die Wiedereinführung von Online-Durchsuchungen beziehungsweise dem Einsatz von Staatstrojanern, sowie einen erweiterten Zugriff auf die Datenbestände der Vorratsdatenspeicherung. All das zeigt, wieso auch scheinbar gemäßigte und mit vielen Schutzmaßnahmen versehene Überwachungsprogramme gefährlich sind: Einmal aufgebaut, werden sie meist schrittweise erweitert.

Die Mainzer Erklärung: CDU fordert mehr Überwachung

Eines der zentralen Themen der Mainzer Erklärung ist die innere Sicherheit. Der Schutz der Bürger vor Kriminalität, so die Ansicht der CDU, fordere unter anderem auch mehr Überwachung. Genannt werden unter anderem eine verstärkte Video-Überwachung öffentlicher Plätze sowie das schon seit langem diskutierte Sammeln und Auswerten von Fluggastdaten (sogenannten “Passenger Name Records” oder PNR).

Staatstrojaner und Online-Durchsuchung: Aus der Geschichte nichts gelernt

Daneben soll nach Wunsch der konservativen Politiker auch die “wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation” in Form der sogenannten “Quellen-TKÜ” wieder eingeführt werden. Darunter ist nichts anderes zu verstehen als das Infizieren des Rechners eines Verdächtigen mit einer Schadsoftware (häufig scherzhaft als “Staatstrojaner” bezeichnet. Dieser kann dann sensible Daten abgreifen, bevor sie für den Transfer über das Internet verschlüsselt werden.

Ähnlich funktioniert die sogenannte “Online-Durchsuchung”, welche die CDU ebenfalls fordert – hier wird, auch mit Hilfe einer staatlichen Schadsoftware, auf dem Rechner des Verdächtigen nach inkriminierenden Dateien und Informationen gesucht. Die Forderung nach der Online-Durchsuchung ist ein gutes Beispiel für die Lernresistenz der Regierung in Überwachungsfragen, wurde sie doch bereits 2008 vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig eingestuft.

Im Zuge dieses Urteils wurde sogar ein neues Grundrecht, das “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” (in Hacker- und Aktivistenkreisen auch als “IT-Grundrecht” oder “Recht auf digitale Intimsphäre” bezeichnet) definiert. Das allerdings scheint die CDU ebenso wenig zu überzeugen, auf derartige Maßnahmen zu verzichten, wie die 2011 vom Chaos Computer Club aufgedeckten extremen technischen und juristischen Mängel existierender, zur Quellen-TKÜ eingesetzter Staats-Malware und die allgemeinen Folgen derartiger Tools für die IT-Sicherheit.

Vorratsdatenspeicherung soll ausgeweitet werden

Mindestens ebenso interessant aber ist die Aussage der Unionspolitiker zur Vorratsdatenspeicherung. Diese lautet folgendermaßen:

“Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte ‘Vorratsdatenspeicherung’) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können.”

Vorab: Dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich für eine “wirkungsvollere Strafverfolgung” sorgt, konnte bislang nicht bewiesen werden. So konnte etwa eine groß angelegte Studie des Max Planck Instituts keine signifikante Erhöhung der Aufklärungsquote bei schweren Verbrechen durch die Vorratsdatenspeicherung feststellen.

Wichtiger aber ist, dass die Vorratsdatenspeicherung, kaum ist sie in Kraft, ausgeweitet werden soll. Nun ist der Wunsch der CDU, die Vorratsdaten auch an den Verfassungsschutz weiterzugeben, nicht neu, sondern wurde schon vorher gelegentlich diskutiert. Dennoch ist diese Forderung bedeutsam (und das nicht allein aufgrund der fragwürdigen Vertrauenswürdigkeit des Verfassungsschutzes, die sich im NSU-Prozess mehr und mehr abzeichnet). Sie ist nämlich ein Paradebeispiel für die schleichende Eskalation von Grundrechtseingriffen.

Überwachungsmaßnahmen werden eingeführt, häufig, ohne vorher die Verhältnismäßigkeit und Effektivität gründlich zu prüfen, und schon bald darauf erweitert. Zurück genommen werden sie so gut wie nie. Stattdessen wird ständig irgendeine außergewöhnliche Bedrohungslage betont, um die Existenzberechtigung derartiger Sicherheitsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Mit der Angst der Bevölkerung lässt sich nämlich hervorragend Politik machen. Zahlen, Fakten und die Forderung nach Verhältnismäßigkeit haben es da schwer.

Skepsis ist bei Überwachung immer angebracht

Angesichts der Tendenz, Überwachungsmaßnahmen schrittweise (und häufig ohne große öffentliche Diskussion) bleibt nur eines: Auch scheinbar weniger invasive Überwachungsmaßnahmen, oder solche, die mit scheinbar umfangreichen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen daher kommen, sollten von vorne herein mit Misstrauen betrachtet werden. Derartige Maßnahmen existieren nie isoliert, sondern tragen zur Überwachungs-Gesamtrechnung bei – und sie haben das Potential, in Zukunft immer umfassendere Formen anzunehmen.


Image (adapted) “Video surveillance out of control” by Alexandre Dulaunoy (CC BY-SA 2.0)


 

schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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