Der Fast Food-Riese McDonald’s hat ein eigenes und ziemlich gut erkennbares Logo. Dennoch muss er sich eventuell bald gegen eine Copyright-Klage verteidigen. Ihm wird vorgeworfen, sich eines Logos angenommen zu haben – hierbei handelt es sich um den stilisierten Namen eines Straßenkünstlers.
Die Familie des verstorbenen Künstlers Dash Snow brachte diesen Fall vor kurzem vor ein Gericht in Kalifornien. Sie bemühten sich auch, die konsumkritische Einstellung von Snow zu verteidigen und warfen McDonald’s vor, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem sie eine „dreiste Kopie“ von Snows Graffiti-Signatur für ihre Wände in über einhundert Restaurants benutzen. Snow begann seine Karriere als Graffitikünstler mit der Gruppe IRAK.
Dies ist nur einer von vielen Fällen, in denen Straßenkünstler Urheberrechtsklagen gegen Firmen anstreben, die ihre Kunst vermeintlich kopiert haben. Unter ihnen finden sich Modefirmen wie Moschino und Cavalli, aber auch Modehändler wie American Eagle Outfitters. Diese Fälle wurden alle außerhalb eines Gerichts geregelt.
Doch nun ist der Streit über Dash Snow der erste, der sich für einen Schutz des Copyrights einsetzt – etwas, das man innerhalb der Szene ein „throw-up“ nennt. Eine stilistische Signatur, die den Namen des Künstlers widerspiegelt – das throw-up ist hier aus personalisierten Buchstaben (oft im Blasen-Look) gemacht, in einer bestimmten Farbe umrandet und ausgemalt in einer anderen. Eine andere, weniger bekannte Signatur ist ein „tag“ – also Buchstaben, die in einer gekürzten, kalligraphischen Form gemalt werden. Diese beiden Formen sind in fast allen urbanen Gegenden dieser Welt zu finden.
Throw-ups und Tags repräsentieren ein großes Verlangen danach, wiedererkannt und auch anerkannt zu werden, vor allem innerhalb der Subkultur. Es handelt sich bei ihnen um Straßenlogos. Sie feiern die Identität und sind meistens dazu gedacht, andere Künstler innerhalb der Gemeinschaft anzusprechen. Sie stellen zudem oft den ersten Schritt in eine Karriere als Straßenkünstler dar.
Zu belanglos?
Manch einer würde hier vielleicht sagen, dass es Throw-ups und Tags an Originalität mangelt und sie deshalb kein Urheberrecht besitzen, da sie einfach zu belanglos sind, um einen solchen Schutz zu genießen. Diese Debatte wird wahrscheinlich vor allem dadurch verursacht, dass viele die Signaturen als etwas Negatives ansehen, anders als elaboriertere Formen der Straßenkunst, die immer mehr akzeptiert und geschätzt werden.
Oft als Gekritzel bezeichnet, die unsere Städte verschmutzen und mit erheblichen Geldern und viel Mühe beseitigt werden müssen, werden Throw-ups und Tags auch oft falsch eingeschätzt, da sie allgegenwärtig sind und vor allem oft mit Kriminalität gleichgesetzt werden. Zudem können Menschen außerhalb der Subkultur oft nicht entziffern, was die Signaturen bedeuten. Dieser Glauben wird auch dadurch unterstützt, dass man denkt, dass Throw-ups und Tags einfach zu malen und ein Produkt eines kriminellen Geistes sind, statt sie als künstlerisches Handwerk anzuerkennen.
So wird aber die Tatsache außer Acht gelassen, dass Graffitikünstler ihren eigenen Stil über Jahre entwickeln und perfektionieren. Sogar Throw-ups und Tags, die für die meisten Leute banal oder gar sinnlos sind, gelten als kreative und originäre Kunstwerke innerhalb der Subkultur.
Graffiti ist, geschichtlich betrachtet, eine Kunstbewegung, die sich um die Formation von Buchstaben und Kalligrafie bemüht. Über die Jahre haben sich viele originelle Arten entwickelt, indem man Buchstaben malt und sie mit Pfeilen, Kronen, Rundungen, Drehungen und anderen Elementen verschönert. Aber auch neue Buchstabenstile, die das Alphabet wieder neu deuten und kreieren wollen, werden innerhalb der Graffiti-Gemeinschaft noch immer entwickelt.
Kreativ werden
Die Nachfrage nach einem Urheberrecht für Tags kommt vor allem von dem hohen Wettkampflevel unter den Künstlern, die ihren eigenen Stil von dem der anderen abheben wollen. Anschuldigungen, die das Urheberrecht von Throw-ups und Tags betreffen (das innerhalb der Szene „biting“ genannt wird), sind innerhalb der Gemeinschaft nicht ungewöhnlich. Dies bestätigt auch, dass immer mehr eigene Signaturen, wie die von Dash Snow, aus kreativen Anstrengungen entspringen.
Hier kann man zum Beispiel den berühmten Banksy-Tag nennen. Man kann durchaus sagen, dass er absolut einzigartig ist, und deshalb urheberrechtlich geschützt. Der aufrechte Rücken des „B“ fehlt, der Buchstabe „k“ braucht das „n“ als Unterstützung; der obere Teil des „s“ ist leicht angeschnitten und das „y“ sieht ein bißchen aus wie ein Männchen. Tags sind also definitiv etwas anderes als einfache Wörter – es sind Bilder.
Throw-ups und Tags sind definitiv bekannter geworden und erwecken nun auch das Interesse von Marketing-Gurus, die immer auf der Suche nach neuen Ideen sind, vor allem um Street-„Credibility“ in ihre Angebote zu bringen und Produkte dadurch markanter zu machen – und sie vor allem einfacher zu vermarkten. Zudem gab es auch Fälle, in denen Straßenkunst fälschlicherweise echten Künstlern zugeordnet wurde. Außerdem werden eine Menge Graffiti-Schriftarten für kreative Menschen und Fachleute online zum Kauf angeboten, um sie in ihren urbanen Kunstwerken zu verwenden.
Der Glaube daran, dass innovative Schriftarten einzigartig genug sind, dass sie urheberrechtlich geschützt werden müssen, wird durch das generelle Leitbild, das in den meisten Urheberrechtsfestlegungen weltweit verankert ist, dass die Qualität einer Arbeit nicht relevant für die Absicht des Copyright ist, verstärkt. Anders gesagt: das Urheberrecht schützt zum einen sehr verdienstvolle, manch einer würde auch sagen, furchtbare Kunstwerke. Immerhin ist das Konzept der künstlerischen Arbeit heutzutage breit gefächert.
Wenn das Urheberrecht einfache Tabellen, Diagramme und technische Zeichnungen als geschützt ansieht, wie es in den meisten Gerichten üblich ist, scheint es einem doch gar nicht mehr so ketzerisch, dieses Recht auch den stylischen und originellen Graffiti-Buchstaben zuzusprechen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf „The Conversation“ unter CC BY-ND 4.0. Übersetzung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.
Image (adapted) „Love & Hate – #graffiti #stencil #crayon #heart #mcdonalds“ by spoxx (CC BY-SA 2.0)
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