Ein Todesfall ist nicht nur mit Trauer verbunden, sondern auch mit vielen Aufgaben für die Hinterbliebenen. Neben der Trauerfeier, der Beerdigung und den Erbschaftsangelegenheiten gibt es heutzutage in der vernetzten Welt auch noch andere offene Fragen, die möglicherweise wichtig werden können. So etwa der digitale Nachlass.
Der Fall Zelda Williams
Als digitalen Nachlass bezeichnet man die Aktivitäten, die der Verstorbene in sozialen Netzwerken, in seinem E-Mail- und seinen Online-Banking-Konten und überhaupt im Internet hinterlässt. Problematisch wird es da, wenn man die Accounts dann löschen oder deaktivieren möchte. Schließlich hat man nicht immer alle Passwörter des Verstorbenen zur Hand, die Netzwerke halten sich mit entsprechenden Funktionen da leider auch bisweilen zurück.
Doch nun gibt es Neuigkeiten. Auslöser war der kürzliche Tod von Schauspieler Robin Williams und die anschließenden Anfeindungen und Photoshop-Geschmacklosigkeiten, die seine Tochter Zelda Williams ertragen musste. Sie kündigte daraufhin an, sich bei Twitter und Instagram nun für längere Zeit zu verabschieden.
Keine übergreifende Lösung
Twitter reagierte sofort und ließ gegenüber Washington Post verlauten, dass man an einer Lösung arbeite und den Prozess des Meldens von solchen Beiträgen sowie die Vorgehensweise bei Todesfällen künftig verbessern wolle. Es dauerte dann nicht lange, bis Twitter im Hilfecenter eine Option zum Melden von Todesfällen eingeführt hat.
Darüber kann man Twitter mit einigen Dokumenten, darunter Sterbeurkunde des Verstorbenen und den eigenen Ausweis, dazu auffordern, einen Account zu deaktivieren. Auch Fotos sollen künftig schneller gelöscht werden. Das Problem ist nur, dass man meist nicht nur bei Twitter aktiv ist, sondern auch in diversen anderen Netzwerken. Eine einzelne Lösung hilft den Hinterbliebenen da also wenig.
US-Staat Delaware gibt den Vorreiter
Aus diesem Grund sprießen aktuell digitale Nachlassverwalter aus dem Boden, die ein Geschäftsfeld entdeckt haben. Die Idee: Man gibt ihnen wie dem Notar das Testament die Passwörter zu den Accounts. Hier ist es noch schwierig, seriöse und sichere Anbieter zu erkennen und von schwarzen Schafen zu trennen. Außerdem dürfte es nicht unbedingt behagen, dass die Account-Passwörter mit sensibelsten Daten möglicherweise das halbe Leben lang bei einem digitalen Nachlassverwalter liegen. Ab einem gewissen Alter macht diese Möglichkeit vielleicht Sinn.
In den USA wird derzeit an Gesetzen getüftelt, nach denen Notare mehr Rechte bekommen sollen, mit dem digitalen Nachlass umzugehen. So etwa in Delaware, dem zweitkleinsten US-Bundesstaat an der Ostküste. Dort hat Gouverneur Jack A. Markell kürzlich ein Gesetz unterschrieben, das den Zugriff von Notaren erleichtern soll. Diese können dann den Zugang einfordern und Accounts oder E-Mails an Familienangehörige weiterleiten.
Bericht des Marktmagazin m€x des hr-fernsehen, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden kann:
Des Meisters letzter Schluss?
Doch das Gesetz trifft nicht nur auf Gegenliebe. Kritiker bemängeln, dass dadurch ein Eingriff in die Privatsphäre von Verstorbenen genommen würde, weil nicht jede E-Mail für die Hinterbliebenen bestimmt sei. Unter anderem Google hat den Gouverneur zu einem Veto aufgefordert. Schließlich könne man dort einstellen, was mit dem Konto bei Inaktivität geschehe.
Letztlich muss man sagen, dass Delaware aufgrund seiner Größe und seiner Einwohnerzahl nur einen kleinen Teil der USA ausmacht. Allerdings sollen, so ein Bericht des Wall Street Journal, zehn weitere Staaten an ähnlichen Gesetzen arbeiten.
Ob das des Meisters letzter Schluss ist? Fraglich. Aber immerhin ist es ein Anfang in die richtige Richtung. Denn gar nichts zu tun, löst das Problem auch nicht. Mir persönlich würde es mit einem Gesetz von staatlicher Seite aus jedenfalls besser gehen als mit einem sich gerade gegründeten Nachlassverwalter im Netz. Ob ich aber möchte, dass ein Notar meine E-Mails weiterleitet – eher nicht.
Image (adapted) “Resting“ by Chris Maidlow (CC BY-SA 2.0)
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