Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein typisches Beispiel dafür, dass ein wichtiges und ehrenwertes Ziel nicht automatisch ein kluges Gesetz bedeutet. Beim Versuch, Lügen und Hasspropaganda zu bekämpfen, schafft das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) eine gigantische Zensurinfrastruktur und sorgt für Rechtsunsicherheiten. Umso bedenklicher ist es, dass sich andere europäische Länder diesen deutschen Irrweg nun zum Vorbild zu nehmen scheinen. Frankreich plant nicht nur ein eigenes NetzDG, sondern will sich auch für eine entsprechende Regelung auf EU-Ebene einsetzen.
Kritik am NetzDG
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll helfen, gefälschte Nachrichtenmeldungen („Fake News“) und Hasskommentare einzudämmen. Zu diesem Zweck verlangt es von den Betreibern von Online-Portalen entsprechende Inhalte innerhalb von kurzer Zeit zu löschen. Offensichtlich strafbare Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden, kleinere Verstöße innerhalb von einer Woche entfernt werden. Wird das versäumt, drohen empfindliche Strafen.
So lobenswert das angestrebte Ziel auch ist, erntete das NetzDG zu Recht viel Kritik. Die Regierung drängt Infrastruktur-Betreiber in die Rolle des Zensors. Das führt zu laienhaften und von Furcht um die eigene finanzielle Situation gelenkten Entscheidungen. So ist also das Risiko einer Überregulation sehr groß. Es besteht nämlich die Gefahr, dass man aus Angst vor einer Strafe jeden auch nur ansatzweise kontroversen Beitrag vorsichtshalber löschen muss. Deswegen ist das NetzDG ein denkbar ungeeignetes Mittel für ein freies Internet, in dem Wissen ausgetauscht und diskutiert werden kann.
Deutschland als Vorbild?
Umso bedenklicher ist es, dass sich andere europäische Länder diesen deutschen Gesetzgebungs-Irrweg nun zum Vorbild nehmen. Frankreich kündigte vor Kurzem an, selbst ein entsprechendes Gesetz verabschieden zu wollen. Und dies ebenfalls mit dem lobenswerten Ziel Hass im Netz, vor allem Rassismus und Antisemitismus, zu bekämpfen. Allerdings sind diesbezüglich geplanten Maßnahmen ähnlich kurzsichtig.
Frankreich will EU-Regelung
Doch der französischen Regierung um Staatspräsident Emmanuel Macron reicht es nicht, solche Gesetze nur für das eigene Land zu fordern. Sie kündigte außerdem an, sich auch auf EU-Ebene für eine entsprechende Gesetzgebung einzusetzen. So läuft die im NetzDG geforderte Vorgehensweise Gefahr, dass die EU sie auch auf europäischer Ebene gesetzlich verankert.
Wohin es führen kann, wenn problematische Sicherheitsgesetze ins EU-Recht eingehen, zeigt das Beispiel der Vorratsdatenspeicherung. Diese Maßnahme fasste man schon vor über zehn Jahren in EU-Recht. Doch trotz bewiesener Ineffektivität und einer Vielzahl von ablehnenden Richtersprüchen, ist sie nur schwer zu bekämpfen. Jahrelang beriefen sich Befürworter der Vorratsdatenspeicherung auf die zugrunde liegende EU-Richtlinie und mögliche Vertragsverletzungsverfahren. Dieses Argument ist erst hinfällig, seit die EU eindeutig entschied, dass diese Maßnahme grundrechtswidrig ist. Besiegt ist die Vorratsdatenspeicherung trotzdem noch lange nicht.
Um eine ähnliche Entwicklung im Falle des Netz-DG zu verhindern, dürfen diese Maßnahmen gar nicht erst Einzug ins EU-Recht erhalten. Fake News und Hate Speech zu bekämpfen, ist ein lobenswertes Ziel. Die Betreiber sozialer Netzwerke als Zensoren einzusetzen, ist aber zum Erreichen dieses Ziels das denkbar schlechteste Mittel. Das müssen Bürgerrechts-Aktivistinnen und -Aktivisten nun auch auf EU-Ebene klar machen.
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Schlagwörter: Emmanuel Macron, Europa, Fake News, frankreich, Gesetze, Hasspropaganda, NetzDG, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Regelung, Soziale-Netzwerke, Überregulation, zensur
1 comment
Interessanter Artikel!
Für mich klingt das immer sehr nach „Einschränkung der Meinungsfreiheit“.
Mal schauen wo das noch hinführt auch mit Artikel 13…