Neues Gesetz über Internetsperren in der Türkei

Nach einem gescheiterten ersten Versuch plant die Regierung in der Türkei ein neues Gesetz über Internetsperren. In den letzten Jahren hat die Situation in der Türkei bezüglich Online-Zensur und Meinungsfreiheit weltweit zu ernsthafter Besorgnis geführt. Der größte Teil der traditionellen Mainstreammedien in der Türkei befindet sich entweder direkt oder indirekt unter der Kontrolle der Regierung, und so bleibt nur noch das Internet als einer der wenigen Kanäle für die freie Rede. Deshalb versucht die Regierung immer wieder, durchzugreifen und nun auch das Internet zu kontrollieren.

Im 2. Oktober 2014 hat das Verfassungsgericht der Türkei eine Gesetzesänderung bezüglich des Internetrechts gekippt. Bei einer Änderung hätte man der TIB (Telekomünikasyon Kurumu, dt.: staatliche Telekommunikationsbehörde der Türkei) zusätzliche Befugnisse zur Zensur übertragen. Neben anderen Dingen hätte die Gesetzesänderung der TIB (sprich: der Regierung) ermöglicht, eine Art „vorzeitige“ Sperre von Webseitenanfragen an die Serviceprovider ohne Gerichtsbeschluss zu erstellen. Die Sperre sollte im Sinne der nationalen Sicherheit, öffentlichen Ordnung oder der vorzeitigen Verbrechensbekämpfung ausgeführt werden.

Vollkommen unbeeindruckt von dieser Entscheidung arbeitete die Regierung einen beinahe identischen Gesetzesentwurf aus und trug ihn am 20. Januar 2015 dem Parlament vor. Wie in dem vorherigen Entwuf sollte auch die neue Änderung die Serviceprovider zum Blockieren von Inhalten zwingen, die bis zu vier Stunden zuvor durch die TIB angeordnet werden würden. So wäre die Regierung in der Lage, rasch und ohne hinderliche Gerichtsprozesse, Webseiten zu sperren. Der Parlamentsausschuss hat das Gesetz bereits durchgewunken, diesbezüglich wird es in den nächsten Wochen wohl noch eine Vollversammlung geben.

Die Regierung zählt dabei wohl darauf, dass das Verfassungsgericht dieses Mal den Vorschlag nicht annulieren werde, denn einige der wichtigsten Mitglieder gehen gerade in den Ruhestand.

Doch das Tauziehen zwischen denen, die die Meinungsfreiheit auch online verteidigen und jenen, die sie beschränken wollen, geht weiter.

Die EFF (Electronic Frontier Foundation ), Mitglied der EDRi (European Digital Rights, eine internationale Vereinigung von Bürgerrechtsorganisationen) äußerte sich in einer Pressemitteilung wie folgt: „Die Türkei ist schon so lange eine Bastion der Internetzensur gewesen, dass die EFF eine eigene Reihe mit dem Titel ‚Neues aus der Welt der türkischen Internetzensur‘ aufbauen könnte und ihnen würde das Themenmaterial niemals ausgehen.

Anders als zuvor ist die internationale Gemeinschaft diesmal nicht sehr hilfsbereit. Die türkische Regierung hat sich viel vom britischen Modell abgeschaut, mit Druck auf die privaten Firmen einzuwirken. Diese sollten Inhalte außerhalb der Rechtsstaatlichkeit zensieren. Facebook wurde ebenfalls angefragt, seine Inhalte zu beschränken. Seiten zu blockieren, und dies mit plötzlichen Entscheidungen zu begründen, wird momentan (gemäß der Urteile der Verfassungsgerichte) auch in Italien angewandt. Der Entwurf einer Empfehlung der Europäischen Kommission bezüglich der Netzneutralität besagt (auch nach einer Revision) noch immer, dass es akzeptabel ist, wenn Regulierungsbehörden Einschränkungen verhängen (oder schlichtweg mit öffentlichen Behörden zusammenarbeiten).

Weiterführende Lesetipps:

Dieser Artikel erschien zuerst im EDRi-gram vom 11. Februar 2015 und steht unter CC BY 3.0. Übersetzung von Anne Jerratsch.


Image (adapted) „The worst thing about censorship“ by Tyler Menezes (CC BY-SA 2.0)


arbeitet als Kommunikations- und Community-Managerin bei European Digital Rights (EDRi), einer Non-Profit-Organisation, die sich für den Schutz der Bürgerrechte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien einsetzt. Sie ist Redakteurin des zweiwöchentlichen Newsletters EDRi-gram. Auf Twitter findet man sie als @icebubbledesign.


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