Staatstrojaner auch bei Alltagskriminalität?
Das neue Staatstrojaner-Gesetz – wieder einmal mit möglichst wenig öffentlicher Aufmerksamkeit durch die Gremien gewunken – ist ein höchst bedenklicher Eingriff in die Grundrechte. Der Einsatz invasiver und potentiell gefährlicher Schadsoftware soll demnach auch bei einer ganzen Reihe alltäglicher Straftaten zulässig sein, nicht mehr nur bei schwerer und schwerster Kriminalität.[...] [...]
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