FollowUs – Die Netzpiloten-Tipps aus Blogs & Mags
HASS-POSTINGS t3n: Wer pöbelt, darf in den Medien namentlich genannt werden: Mit der hohen Popularität wächst auch die Notwendigkeit über den Umgang mit Hass-Postings zu entscheiden. Das Saarländische Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass zum Zweck der Berichterstattung der Name des Beitragserstellers voll zitiert werden darf. Der Name sei im Internet[...] [...]
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