Verabschiedet euch endlich von der Vorratsdatenspeicherung!
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat seine Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung abgegeben. Darin stuft er die umstrittene Überwachungsmaßnahme zwar als grundsätzlich zulässig ein, macht aber eine ganze Reihe von strengen Auflagen. Diese wären in der Praxis kaum zu erfüllen – und das geplante deutsche Gesetz würde ihnen schon gar nicht gerecht.[...] [...]
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