Überwachung und Menschenrechte

Überwachung lässt uns angeblich sicherer leben – vielen Menschen ist aber nicht bewusst, dass sie in mehrfacher Hinsicht die Menschenrechte einschränkt. Vorratsdatenspeicherung, Überwachungskameras, Staatstrojaner – immer neue Überwachungsmaßnahmen sollen unser Leben sicherer machen und uns vor Kriminalität, insbesondere vor Terrorismus schützen. Viele Menschen akzeptieren diese Maßnahmen ohne große Kritik. Dabei sind sie alles andere als harmlos. Überwachung ist praktisch immer eine Einschränkung von Menschenrechten. Diese Einschränkung ist mal mehr, mal weniger offensichtlich, mal mehr, mal weniger direkt, nicht immer sichtbar, aber immer in irgendeiner Form fühlbar – spätestens auf lange Sicht.

In der politischen Debatte wird der Menschenrechts-Aspekt von Überwachung, von Seiten der Überwachungs-Befürworter durchaus gewollt, oft ausgeklammert.
Die durch Überwachung verursachten Einschränkungen von Rechten und Freiheiten verändern die Gesellschaft, oft ohne dass es den Menschen bewusst ist.

Im Zeitalter der Überwachung

Schon immer gab es von staatlicher Seite die verschiedensten Versuche, die Menschen zu überwachen. Dies kann harmlosen, positiven Zielen dienen, insbesondere dem Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der Menschen vor Kriminalität. Mitunter geht dies auch fließend ineinander über oder verschiedene Akteure verfolgen mit derselben Rhetorik unterschiedliche Ziele. Fest steht jedenfalls: Überwachung ist ein mächtiges Instrument und kann auch bei besten Absichten Schaden anrichten, da sie immer in Grundrechte eingreift. Dementsprechend vorsichtig und maßvoll sollte sie eingesetzt werden. In den letzten Jahren, insbesondere seit den Terroranschlägen des 11. September 2001, ist dies allerdings zunehmend in den Hintergrund getreten. Im Namen der Terrorismusbekämpfung wurden immer mehr Grundrechte aufgeweicht oder eingeschränkt und immer umfassendere Überwachung für notwendig erklärt. Zeitgleich erlauben neue Kommunikationsmittel einen immer lückenloseren Einblick in das Leben und insbesondere die soziale Interaktion der Menschen. Es lässt sich mit einiger Berechtigung sagen, dass wir in einem Zeitalter der Überwachung leben. Das gilt schon für westliche Demokratien wie die unsere – die Situation in repressiven Regimes ist noch um einiges beunruhigender.

Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung

Das offensichtlichste der von Überwachung berührten Menschenrechte ist das Recht auf Privatsphäre; darauf, dass Menschen Dinge, die sich nicht mit anderen teilen wollen, für sich behalten dürfen. Dieses Recht hat im Laufe der Geschichte viele Wandlungen durchgemacht. Die Menschen hatten zu verschiedenen Zeiten ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, was privat ist und was nicht. Auch die Möglichkeiten zum Schutz dieser als intim empfundenen Dinge und Tätigkeiten haben sich stark verändert. Aber schon sehr lange ist den Menschen bewusst, dass Privatheit zu einem glücklichen, gesunden und würdevollen Menschenleben dazu gehört.

In Deutschland ist das Recht auf Privatsphäre im Grundgesetz verankert in Form des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Auch der private Lebensraum ist besonders geschützt. Ein wichtiger Begriff in diesem Kontext ist der der „informationellen Selbstbestimmung“: er besagt, dass wir das Recht haben, selbst zu entscheiden, was mit Informationen und Daten über uns geschieht. Im Jahr 2009 wurde vom Bundesverfassungsgericht sogar ein neues Grundrecht, passend zum IT-Zeitalter, definiert: das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, umgangssprachlich auch als IT-Grundrecht, Computer-Grundrecht oder Grundrecht auf digitale Intimsphäre bezeichnet. Es dient vor allem dem Schutz privater Daten, die in digitaler Form vorliegen.

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“, sagen viele Menschen als Reaktion auf die Besorgnis der Überwachungsgegner. Sie deuten damit an, dass nur Menschen, die etwas verbotenes oder unmoralisches tun wollen, Überwachung fürchten müssen. Aber das ist zu kurz gedacht, denn das Bedürfnis nach Privatsphäre ist in der menschlichen Natur verwurzelt. Ebenso, wie es den meisten Menschen hierzulande natürlich erscheint, nicht unbekleidet vor die Tür zu gehen oder an öffentlichen Orten mit ihrem Partner intime Zärtlichkeiten auszutauschen, ist es vielen unangenehm, wenn der Staat beispielsweise private Briefe und Gespräche kennt. Daran ist nichts ungewöhnliches oder verwerfliches.

Daneben gibt es zahlreiche weitere Gründe, eine allzu umfassende Überwachung abzulehnen. Diese sind ihrer Natur nach eher politisch und sozial als persönlich und berühren oft andere Rechte und Freiheiten als nur die Privatsphäre an sich.

Berufsgeheimnisträger

Eine wichtige Funktion bei der Wahrung vieler Grundrechte haben sogenannte Berufsgeheimnisträger wie etwa Ärzte und Psychologen, Geistliche, Anwälte und Angehörige der Presse. Werden diese Menschen – etwa im Rahmen einer Vorratsdatenspeicherung – flächendeckend mit überwacht, schränkt dies Grundrechte massiv ein. Wer sich geistlichen Beistand, psychologische Beratung oder Beratung zu einer – womöglich ernsten und/oder sozial stigmatisierten – Krankheit holen will, traut sich dies womöglich nicht, wenn er weiß, dass sein Kontakt zu den entsprechenden Vertrauenspersonen überwacht wird. So werden Menschen in Lebenskrisen allein gelassen und ihnen der Zugang zu dringend benötigter Hilfe erschwert. Ähnliches gilt für Menschen mit komplizierten juristischen Problemen. Auch das stellt eine Einschränkung der Rechte der Betroffenen dar. Die Überwachung von Journalisten und Publizisten schränkt wiederum ein anderes wichtiges Recht ein: die Pressefreiheit. Sie ist unerlässlich, um die Menschen über die Vorgänge in der Gesellschaft zu informieren und eine Kontrolle der Mächtigen zu ermöglichen.

All diese Einschränkungen sind auch gegeben, wenn die Inhalte der Kommunikation nicht überwacht werden, denn auch die sogenannten Metadaten – Informationen, wer wann wo mit wem kommuniziert – haben eine erhebliche Aussagekraft.

Überwachung als Vorstufe zu Menschenrechtsverletzungen

Überwachung kann nicht nur selbst eine Verletzung von Menschenrechten darstellen, sie kann auch der Verletzung anderer Menschenrechte Vorschub leisten. Trauriges historisches Beispiel: als Nazideutschland halb Europa besetzte, profitierte seine Verwaltung vielerorts von der säuberlichen Buchführung der besetzten Länder. Hatte ein Land genaue Daten darüber erhoben, wer jüdisch war und wo diese Leute wohnten, war es ein leichtes, gezielt gegen diese Menschen vorzugehen. Dieses tragische Beispiel zeigt: auch, wenn die aktuelle Regierung vertrauenswürdig ist, sollte ihr nicht die Macht zu uneingeschränkter Überwachung gegeben werden, denn es besteht immer das Risiko, dass die Daten einer späteren, weniger vertrauenswürdigen Regierung (oder schlicht Kriminellen, denn kein Sicherheitssystem ist undurchdringlich) in die Hände fallen.

Besonders deutlich wird dies beim Blick auf autoritäre Regimes, insbesondere in einigen arabischen Ländern. Überwachungstechnologie wird hier genutzt, um Dissidenten zu identifizieren und gezielt gegen diese vorzugehen. Den Betroffenen drohen häufig Folter und Mord. Dennoch profitiert eine ganze Industrie vom Verkauf moderner Überwachungssoftware auch an solche Länder.

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Selbstzensur: eine Gefahr für die Meinungsfreiheit

Wer überwacht wird, empfindet dies als unangenehm und beängstigend. Das wirkt sich auf das Verhalten der Menschen aus: sie passen sich an, versuchen, nicht aufzufallen, und trauen sich weniger, ihre Meinung zu sagen und auch gegen Widerstände die Initiative zu ergreifen. Das wirkt sich erheblich auf diese Gesellschaft aus, macht diese unfreier, anfälliger für weitere Angriffe auf Menschenrechte und auch langweiliger und weniger innovativ. Aktuelle Studien zeigen deutlich einen derartigen Effekt der aktuellen Massenüberwachung.

Überwachung: auch und vor allem ein Menschenrechtsthema

All diese Dinge zeigen: auf vielfältige Weise berührt Überwachung unsere Menschenrechte. Das kommt allerdings in der öffentlichen Debatte mitunter zu kurz. Stattdessen wird etwa über Sicherheit, über Machbarkeit und Effektivität, über Tradition oder über untergeordnete Rechtsgüter wie EU-Direktiven und Wirtschaftsgesetze diskutiert. Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass dies von Seiten der Überwachungs-Befürworter durchaus so gewollt ist. Sie wollen Überwachung nicht als Menschenrechtsthema verstanden wissen. Mitunter drehen sie die Argumentation sogar um und warnen, ohne Überwachung entstünden „rechtsfreie Räume“, in denen kriminelles und unethisches Handeln ungehemmt gedeihen. Diesem Argument sollten Überwachungsgegner entgegenhalten, dass zu viel Überwachung vor allem eines schafft: grundrechtsfreie Räume. Dies sollte in der Diskussion noch mehr als bisher betont werden. Nur so kann ein Bewusstsein geschaffen werden für die vielfältigen Zusammenhänge zwischen Überwachung und Menschenrechtsverletzungen.


Image (adapted) „Überwachung“ by 3dman_eu (CC0 Public Domain)

schreibt regelmäßig über Netzpolitik und Netzaktivismus. Sie interessiert sich nicht nur für die Technik als solche, sondern vor allem dafür, wie diese genutzt wird und wie sie sich auf die Gesellschaft auswirkt.


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