Mit Spannung darf die morgen anstehende Entscheidung des Oberlandgerichts Frankfurt erwartet werden, die über die Zukunft des Perlentauchers entscheiden könnte.
Der Perlentaucher zitiert aus den Feuilletons deutscher Zeitungen und fasst deren Inhalte zusammen. Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung werfen dem Perlentaucher vor, das Urheberrecht zu verletzen. Der konkrete Vorwurf: Die Leser der Perlentauchertexte bräuchten nicht mehr die Originalrezensionen zu lesen.
Sollte sich das Frankfurter Gericht gegen die Praxis des Perlentauchers stellen, könnte dies auch Auswirkungen auf die unter Bloggern übliche Zitationsweise auswirken. Droht uns also nach der Entscheidung eine neue Abmahnwelle?
Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte, dem sei die Website IRights empfohlen, die sich intensiv mit dem Urheberrecht in der digitalen Welt auseinandergesetzt hat und umfangreiches Material zum Thema bereitstellt.
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Schlagwörter: abmahnung, gericht, perlentaucher, rezension, urheberrecht, urteil