Der Entwurf des Investigatory Powers Bill, wie das Vorratsdatenspeicherungsgesetz in Großbritannien heißt, enthält Aspekte, die schnell in den Hintergrund rücken könnten, trotzdem aber signifikante Auswirkungen haben werden. Internetprovider müssen über 12 Monate die Aufzeichnungen und Unterlagen der Internetverbindungen aufbewahren. Ein Dateneintrag für jede besuchte Webseite, für jede genutzte Dienstleistung im Internet; die Regierung sieht dies als gleichbedeutend mit dem Einzelverbindungsnachweis an, den man aus der Telefon-Branche kennt. Aber das ist ein falscher Vergleich: Internetverbindungen besitzen deutlich mehr Informationen und Details als die Telefondaten, und der Versuch der Regierung an diese Daten heranzukommen, ist eine beispiellose Einmischung in unser Privatleben.
Unterstützer des Gesetzesentwurfs suggerieren, dass die Daten zeigen, dass jemand zu einer bestimmten Zeit auf Facebook war, genauso wie ein Telefoneintrag zeigt, dass ein Benutzer zu einer bestimmten Zeit eine bestimmte Nummer angerufen hat. Das ist zwar grundsätzlich korrekt, verschweigt aber die Rolle, die das Internet inzwischen in unserem täglichen Leben eingenommen hat und spielt folglich die Effekte der Kontrolle darüber herunter.
Das Telefon ist (nur) ein Kommunikationsgerät, aber wir haben deutlich komplexere Online-Leben und nutzen das Internet für viele verschiedene Dinge abgesehen von der Kommunikation. Eigentlich machen wir alles online: Online-Banking, Shopping, Beziehungssuche, Musik, Fernsehen, Urlaub buchen und uns über unsere Interessen und Hobbies austauschen und informieren.
Der Zugang zu allen Webseiten, die wir besuchen, dazu noch für ein ganzes Jahr, ist nicht vergleichbar mit dem Einzelverbindungsnachweis. Es ist vielmehr gleichzusetzen mit Stalking; wie wir einkaufen, ausgehen, ins Kino gehen, Radio hören, in den Park gehen, Urlaub machen und Bücher und Zeitungen lesen.
Es sind nicht nur die Daten, die so viel preisgeben, sondern die direkten logischen Rückschlüsse, die aus einer Browser-Historie gemacht werden können. Beispielsweise jemand, der bestimmte Seiten mit religiösem Hintergrund besucht, wird entsprechend als Anhänger dieser Religion erkannt. Wenn jemand auf eine Seite bezüglich einer bestimmten Krankheit surft, dann kann man daraus folgern, dass diese Person an der Krankheit erkrankt ist oder zumindest besorgt ist, diese Krankheit zu haben bzw. zu bekommen.
Es gibt weitere, indirektere Schlussfolgerungen, die gemacht werden können. Männer, die viel Zeit damit verbringen alte Folgen von “Top Gear” zu schauen, haben vermutlich Sympathien für Jeremy Clarksons Ansichten hinsichtlich der “political correctness”, oder sie haben eine sehr skeptische Haltung hinsichtlich des Klimawandels. Diejenigen, mit Online-Assoziationen zu Pizza-Lieferdiensten könnten als “ungesund” abgestempelt werden.
Die Möglichkeiten sind fast unendlich, da die Daten nicht nur die Information beinhalten, dass jemand auf einer bestimmen Seite war, sondern auch wann und wie oft. Allein die Tatsache, dass jemand sehr spät noch online unterwegs war, sagt viel über den individuellen Terminplan und die Lebenseinstellung aus.
Profiling aus dem Browser-Verlauf
Eine derartige “Big Data”-Analyse von den Internetverbindungen verrät Charakterzüge und stellt automatisch entsprechende Korrelationen dar. Dies wurde genauer erforscht, mit einigen überraschenden Ergebnissen: Ein Facebook-“Gefällt Mir” für krausige Pommes Frittes korreliert beispielsweise mit einer höheren Intelligenz.
Derartige Analysen sind identisch zu dem, was einige der größten und mächtigsten Tech-Konzerne der Welt schon tun. Google, Facebook und andere entwickeln Algorithmen, um ihre “Besucher” besser zu verstehen und damit die Werbung so weit wie möglich zu individualisieren. Dies funktioniert nicht nur für bestimmte Produkte, sondern eben auch für bestimmte politische Meinungen.
Die Auswirkungen einer derartigen ausführlichen Erlaubnis für die Regierung, sollte nicht unterschätzt werden. Wenn der Inhalt des Entwurfs soweit korrekt ist, dann ist dies ein bedeutender Eingriff in die Privatsphäre und in das Privatleben. Analysten könnten Verhalten besser vorhersagen als dies Freunde und Bekannte könnten. Inkorrekte Schlussfolgerungen aus den Datenmengen könnte auch zu einer fehlerhaften Vermutung von unschuldigen Menschen führen, mit den entsprechenden schlimmen Auswirkungen für die individuelle Person.
Die Gefahr der Daten
Hinter den Gefahren, die die Daten ohnehin schon über uns preisgeben, entstehen noch weitere Probleme. Die Aufforderung an die Internetunternehmen, diese Daten zu sammeln und zu speichern, ist allein schon riskant. In den letzten Wochen hat der “TalkTalk”-Hack die Verwundbarkeit von Unternehmen und deren Daten aufgezeigt.
Das Speichern von derartig vielen persönlichen und potenziell verräterischen Daten der Nutzer, würden die Internet-Provider noch interessanter für Kriminelle machen, eben um die Daten für Identitätsdiebstahl, Spamming oder Erpressung (wie bei Ashley Madison) zu nutzen.
Selbst wenn wir davon ausgehen, dass Geheimdienst und Polizei – und lokale Behörden und das Finanzamt, die auch Zugang auf die Daten haben möchten – weder inkompetent sind, noch inkorrekt mit den Daten umgehen; allein das Risiko, dass die Daten in die falschen Hände kommen könnten, sollte der Regierung genug sein, das geplante Vorgehen reiflich zu überdenken. Zusätzlich sollten wir nicht ausschließen, dass Individuen die Informationen zweckentfremden – es gibt unzählige Fälle in der Vergangenheit, wo genau dies passiert ist.
All das soll nicht sagen, dass Internet-Daten nicht gesammelt werden sollten. Aber das Internet hat uns auch das Potenzial und damit die Gefahr in das Eindringen in die Privatsphäre gebracht; viel mehr als es jemals vorher möglich war. Daher müssen wir jetzt, mehr als zuvor und bevor es zu spät ist, eine durchdachte und reife Debatte über Datenschutz und Überwachung führen.
Dieser Artikel erschien zuerst auf “The Conversation” unter . Übersetzung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion.
Teaser & Image by geralt (CC0 Public Domain)
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Schlagwörter: Datenschutz, gesetz, Großbritannien, Überwachung, vorratsdatenspeicherung